Freude, oh welch schöne Freude.
Die Bundesregierung hat das mehr als umstrittene Websperrengesetz mit
dem komischen Namen „Zugangserschwerungsgesetz“ endlich über Bord geworfen.
Lange genug hat der Kampf gegen dieses unsinnige Gesetz gedauert. Von
etwa Ende 2008 bis heute. Ich bin allerdings erst im Juni 2009 eingestiegen,
als es beschlossen wurde.
Kurz zum Hintergrund: Beim Zugangserschwerungsgesetz ging es das
Sperren von Kinderpornografischen Inhalten im Internet. Auch liebevoll
von der Netzgemeinde als Zensursulagesetz bezeichnet. Namensgeberin war
die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen und da mit diesem
Gesetz eine Zensurinfrastruktur aufgebaut werden sollte, entstand der
liebevolle Name Zensursula.
Ich und viele viele weitere Personen haben gegen das Gesetz gekämpft.
Es haben sich sogar Gruppen gebildet und gegen das Gesetz gewehrt die
mit diesem Gesetz eigentlich geschützt werden sollten. Namentlich sei
hier einmal MOGIS (Missbrauchsopfer gegen Internetsperren) genannt. Ein
großer Erfolg für alle Beteiligten.
Gut. Die Koalition hatte bereits im Koalitionvertrag ausgehandelt,
dass das Gesetz erst einmal ausgesetzt und die Wirksamkeit, des von
allen immer wieder geforderten Löschen statt Sperren, zu überprüfen. Mittlerweile sagt sogar das BKA,
dass eine ganze Weile Lobbyarbeit für das Gesetz gemacht hat, dass
Löschen funktioniert. Den nach spätestens 4 Wochen sind 99% der zu
löschenden Inhalte auch tatsächlich aus dem Netz verschwunden.
Die Gründe warum das Sperren nichts bringt, hab ich an anderer Stelle
bereits mehrfach erwähnt und möchte ich daher nicht noch mal eingehen.
Aber ein Problem besteht immer noch. Das selbe Vorhaben
gibt es noch auf EU-Ebene. Dort wird absolut das selbe von Cecilia
Malmström (EU-Innenkommissarin) gefordert. Daher ist die Sache noch
nicht vollständig vom Tisch. Aber in Deutschland haben wir auf jedenfall
einen entscheidenden Sieg für die Bürgerrechte errungen.
Lasst uns als nächstes die geforderte „Mindestdatenspeicherung“
von unserem neuen Innenminister Friedrich kippen. Diese Idee ist nichts
weiter als eine weitere, mit zum Teil schlimmeren Forderungen, Variante
der Vorratsdatenspeicherung, die bereits vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde.