Die Neue Richtervereinigung, ein Interessensverband von Richtern und Staatsanwälten in Deutschland, hat sich in einem offenen Brief an das Bundesministerium der Justiz, des Inneren und sämtlicher Bundestagsfraktionen deutlich gegen die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und sehen auch keinen europäischen Zwang dazu.
Dem Argument "Man müsse die entsprechende EU-Richtlinie umsetzen" widersprachen die Richter, denn der EU-Vertrag biete mit Artikel 114, Absatz 4 genügend Spielraum, da dort festgeschrieben sei, dass Harmonisierungen nicht zwingend umgesetzt werden müssen, wenn diese nationalem Recht entgegenstehen, das dem Grundrechtsschutz dient.
Na fein. Die Vorratsdatenspeicherung ist also kein EU-Must-Have! Da scheint doch so mancher bayerischer Politiker und einige aus dem Innenministerium den Vertrag nicht wirklich bis zum Ende gelesen zu haben, oder aber ... naja, von absichtlicher Täuschung der Öffentlichkeit wollen wir jetzt mal nicht ausgehen, oder?
Unter dem Titel Informationszeitalter frei und sicher gestalten schreibt die Vereinigung in der Pressemitteilung zum offenen Brief zudem:
Eine Totalerfassung unseres Kommunikationsverhaltens widerspräche den Grundsätzen eines
freiheitlichen Rechtsstaats.
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass Richter in unserem Land mit einem Mindestmaß an juritischem Verständnis ausgestattet sind und sehe damit ein weiteres Mal die Bemühung der Bundesregierungen die Bürger in ihren Rechten zum eigenen Machtvorteil einzuschränken als hochgradig entlarvt an. Freunde, wer glaubt euch noch...
Klarmachen zum Ändern!