Tja... Da merkt man doch glatt mal wieder von was für Leuten wir regiert werden. Unsere liebe Koalition lehnt die Ratifizierung des §108e StGB ab.
In diesem Paragraph ist die Abgeordnetenbestechung geregelt. Ich möchte
mal einen kleinen Absatz zitieren, den ich besonders bezeichnend finde:
[...]Diese Einschätzung teilt auch die FDP. Der 1. Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Jörg van Essen,
stellte fest, die Kontrolle der Abgeordneten erfolge über die
Öffentlichkeit – der Verlust des Mandats beim Verdacht auf Verfehlungen
gehe mit gesellschaftlicher Ächtung einher – eine höhere Strafe könne
auch „ein Strafrichter nicht verhängen“.[...]
Rufen wir uns doch mal in Erinnerung wie der Bundestag zusammen
gesetzt wird. Es gibt da die Erststimme und die Zweitstimme bei der
Bundestagswahl. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat aus dem
eigenen Wahlkreis gewählt, bei der Zweitstimme eine Liste die zuvor von
der Partei aufgestellt wurde. Auf die hat man wohlgemerkt nicht den
geringsten Einfluss (es sei den man ist Parteimitglied und war auf der
Versammlung als es aufgestellt wurde). Wer auch immer eine solche
Verfehlung begangen hat, der Bürger kann nichts tun, damit dieser nicht
wieder im Parlament landet und weiter bestochen werden kann.
Und um ein Mandat zu verlieren muss meines Wissens erst mal die
Immunität aufgehoben werden und wer ist dafür zuständig? Der
Immunitätsausschuss des Bundestag und dreimal dürft ihr Raten wer da
drin sitzt. Mehr muss ich denk ich nicht sagen oder?
Weitere Infos zum Thema findet ihr hier: