Da war es heute so weit, dass Bundeskabinett hat die Bürgerrechtsfeindlichen Anti-Terror-Gesetze um vier Jahre verlängert.
Das heißt: 4 weitere Jahre Bespitzelung und Verfolgung. Kurz zur
Historie: Die Anti-Terror-Gesetze wurden nach den Anschlägen am 11.09.
auf den Weg gebracht und damals recht schnell beschlossen. Seit dem ging
es auch mit den im Grundgesetz verankerten Bürgerrechten immer weiter
bergab. Der kleine und große Lauschangriff sind folge dieser Gesetze
bzw. dieses Ereignisses gewesen, oder die Vorratsdatenspeicherung aus
dem Jahr 2007. Im übrigen sind diese 3 Beispiele alle vom
Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Dennoch gibt es zahlreiche
weiter Maßnahmen die Ermittlungsbehörden und Geheimdienste an
zusätzlichen Rechten erhalten hatte, die nicht verfassungswidrig sind.
Aber die Bürgerrechte weiter einschneiden. Zum Beispiel dürfen
Auskünften bei Banken, Reisebüros, Postdienstleistern,
Fluggesellschaften oder Telekommunikationsdienstleistern eingeholt
werden.
Neu hinzu kommt jetzt noch die Abfragemöglichkeit im Buchungssystem
von Luftfahrtunternehmen, sowie die Abfrage von Kontostammdaten bei
Finanzunternehmen. Fehlt nur noch, dass Geheimdienste auch die Daten aus
Payback-Karten und die genauen Einkaufsdaten erhalten dürfen. Seien wir
doch mal ehrlich: Bringt das wirklich was?
Nach unserem lieben Innenminister sicherlich. Er sieht die
terroristische Bedrohung in Deutschland weiterhin für hoch. Ich finde
sie mittlerweile einfach nur noch lächerlich. In den vergangenen 12
Monaten gab es mehrere angebliche Terrordrohungen. Darunter waren
Drohungen zur Fußball-WM der Frauen, oder von einer Bombe in der Nähe
vom Bundestag. Nun ja. So langsam glaube ich, dass solche Drohungen
inszeniert sind. Nur weil der Bundestag in der Zeit mehrere Wochen
komplett von Polizei umstellt und abgeriegelt war, glaube ich kaum, dass
das einen Anschlag verhindert hätte. Wenn jemand wirklich einen
Anschlag verüben will, dann macht er das auch. Es wäre also schon längst
etwas passiert.
Leutheuser-Schnarrenberger hat sich ja mit Friedrich auf die
Verlängerung geeinigt. Das finde ich schade, den sie war bis zu ihrem
Quick-Freeze Vorschlag mehr oder weniger die einzige FDPlerin die sich
tatsächlich noch ansatzweise für Bürgerrechte stark gemacht hat.
Deswegen gab es im Vorfeld auch einen Monate langen Streit um die
Terrorgesetze. Das am Ende so wenig für die Bürgerrechte herausgekommen
ist, find ich wirklich traurig.
Außerdem bin ich mal gespannt wann das Volk den Evaluierungsbericht
bekommt, der eigentlich im bisherigen Gesetz enthalten ist.
Wahrscheinlich steht da nämlich drin, dass der ganze Kram gar nicht
benötigt wird und deshalb unter Verschluss gehalten wird. Gerade bei der
Vorratsdatenspeicherung (VDS) trifft dies ja voll und ganz zu, wie die Zahlen in Schleswig-Holstein zeigen.
Dort gäbe es mit der VDS eine erhöhte Aufklärungsrate von sage und
schreibe 0,01%. Das steht natürlich absolut im Verhältnis zum Speichern
der Verbindungsdaten von 80 Millionen Deutschen. NOT. Im
Verwaltungsrecht bekommt man eigentlich beigebracht man solle immer das
dem Vergehen angemessenste Mittel nehmen und nicht mit "Kanonen auf
Spatzen schießen", aber genau das wird hier gemacht.
Ob der Evaluierungsbericht jemals veröffentlicht wird, ist aktuell
leicht zu bezweifeln. Warum ist er wohl sonst bisher nicht
veröffentlicht worden. Lieber überwacht man seine Bürger. Ich freu mich
schon, wenn viele Bürger aufstehen und sich auf Art.20 Abs. 4 des GG
berufen :-) So langsam wirds nämlich Zeit.
Klarmachen zum Ändern!